Mietbedingungen

Mietbedingungen jetzt als PDF downloaden:

 für das SCS Alpenhaus in Braz

Nachfolgende Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind Grundlage des Vertrages. Da Sie diese Bedingungen mit Ihrer Anmeldung anerkennen, bitten wir Sie, diese aufmerksam durchzulesen.

1. Vertragsabschluss/Buchung
Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, unter Einschluss unserer Mietbedingungen, die Sie damit anerkennen. Der Vertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Anmeldung schriftlich bestätigen.

2. Leistungen
Für unsere Leistungen sind die Prospektangaben und der Inhalt der Buchungsbestätigung maßgeblich.

3. Bezahlung
3.1. Zahlung des Reisepreis
Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. 4 Wochen vor Reisebeginn senden wir Ihnen die Rechnung für Ihren Aufenthalt zu. Der Reisepreis wird frühestens 7 Tage nach Ausstellung der Rechnung per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Mit Ihren Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage die Gästekarten und weitere nützliche Informationen kurz vor Beginn der Reise. Wenn bis zum Beginn der vertraglich vereinbarten Mietzeit der Buchungspreis nicht eingezogen werden konnte, wird der Vertrag aufgelöst. Als Entschädigung werden die entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Pkt. 8 dieser Bedingungen verlangt.

3.2. Gästetaxe/Gästeanmeldung
Die Gästetaxe beträgt 2,80 EUR pro Tag für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren und wird mit der Kaution verrechnet. Anweisung zur Anmeldung der Gästetaxe gibt es mit der Rechnung 4 Wochen vor Mietbeginn. Die Gästeanmeldung erfolgt online vom Gast über den angegebenen Link.

3.3. Nebenkosten
Der Stromzähler übermittelt die Verbrauchswerte über den Belegungszeitraum online. Die daraus resultierenden Verbräuche werden mit einem Satz von 0,40€ pro kWh abgerechnet. Die angefallenen Stromkosten werden mit der Kaution verrechnet. Bitte beachten Sie, dass der Durchlauferhitzer für die Warmwassererzeugung und die Infrarotheizungen im Haus mittels elektrischen Stroms funktioniert. Die Nebenkosten werden ebenfalls per Lastschrift nach Ihrem Aufenthalt eingezogen. Sie erhalten dafür eine Schlussrechnung.

3.4. Kosten für Schäden am Mietobjekt und Inventar
Sie übernehmen die Verpflichtung, das Mietobjekt und das darin vorhandene Inventar schonend und sorgfältig zu behandeln. Sie sind verpflichtet, etwaige durch Sie verursachte Schäden sofort zu melden. Sie übernehmen die Haftung für begleitende Personen, auch für Minderjährige. Sollten Schäden am Mietobjekt oder dessen Inventar anfallen, werden wir diese Ihnen ebenfalls mit der Schlussrechnung belasten.

3.5. Konto des Mieters
Die ausgestellten Rechnungen werden ausschließlich von dem uns bekannten Konto des Vertragspartners eingezogen. Bucht ein Mitglied des Skiclubs das Alpenhaus, so wird dessen hinterlegtes Konto verwendet. Sollten wir noch keine Kontodaten und Lastschriftermächtigung besitzen (bspw. bei Nichtmitgliedern), so fordern wir diese mit der Buchungsbestätigung, spätestens
jedoch mit der Rechnungserstellung bei Ihnen ein.

3.6. Rücklastschriften
Kosten für Rücklastschriften, die vom Mieter zu verantworten sind, werden an den Mieter weiterbelastet.

4. Belegung des Mietobjekts
Das Alpenhaus darf mit max. 16 Personen belegt werden. Auch Kinder gelten als Person. Überzählige Personen können wir abweisen. Irgendwelche durch Ablehnung entstehende Schäden oder Nachteile sind ausnahmslos vom Mieter zu tragen.

5. An- und Abreise
In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr übernehmen. Bei völliger oder teilweiser Nichtinanspruchnahme des Objektes ist eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des bezahlten Preises nicht möglich. Auf jeden Fall ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. In der Regel müssen Sie das Mietobjekt am Abreisetag um 10.00 Uhr verlassen.

6. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

7. Leistungsänderungen
Kann das gebuchte Mietobjekt aus nicht voraussehbaren Umständen nicht zur Verfügung gestellt werden, können wir vom Vertrag zurücktreten.

8. Rücktritt mit Stornogebühr
Sie können vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung und gegen Entrichtung der Stornogebühren jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Unser Anspruch beträgt bei einem Rücktritt bis
60 Tage vor Mietbeginn 20 %,
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 %,
ab 29 Tage vor Mietbeginn 100 %.

Rücktrittserklärungen, Umbuchungen und Änderungen werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie schriftlich bei uns vorliegen.

Sollte der SCS bei Rücktritt adäquaten Ersatz finden, behält er sich vor, die Anzahlung in Höhe von 20% als Verwaltungsaufwand einzubehalten.

8.1. No-show
No-show liegt vor, wenn der Mieter die Reise nicht zum vereinbarten Zeitpunkt antritt. In diesem Fall verliert er jeden Anspruch auf Leistung oder auf Rückerstattung des Mietpreises oder Teilen davon.

9. Rücktrittsversicherungen
Bitte beachten Sie, dass in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten sind.

10. Leistungsstörungen
Bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung haben Sie einen Gewährleistungsanspruch. Sie erklären sich aber damit einverstanden, dass wir an Stelle Ihres Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringen oder die mangelhafte Leistung verbessern. Beschwerden oder Mängel teilen Sie uns unverzüglich mit. Nur so können etwaige Mängel umgehend abgeschafft werden. Ansprüche sind uns gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit geltend zu machen.

Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie Krieg, Streik, Aussperrung, Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

11. Minderung des Preises
Sie können nur dann eine Herabsetzung des Buchungspreises bzw. Schadensersatz verlangen, falls Sie den Mangel nachweislich sofort dem SCS angezeigt haben, sowie um Abhilfe gebeten haben und die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

12. Kündigung des Vertrages
Sie können den Vertrag kündigen, wenn innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wurde und infolgedessen Leistungsmängel die Benutzung des Mietobjektes erheblich beeinträchtigen. Sie haben dann jedoch den Teil des vereinbarten Buchungspreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt, die Sie in Anspruch genommen haben.

13. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung bzw. Schadenersatz nicht zu. Unterlassen Sie nämlich die unverzügliche Beanstandung, wird die vereinbarte Möglichkeit der Nachbesserung genommen, und so mindert sich oder erlischt der Anspruch auf Ersatz (Minderung, Schadenersatz) aller weiteren Schäden, die bei unverzüglicher Mitteilung nicht erlitten
worden wären.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die hier aufgeführten Bedingungen.

15. Allgemeines
Alle Angaben in unserem Prospekt und unserer Homepage entsprechen dem Stand August 2024. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.

Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.

Ski-Club Seedorf 1992 e.V.